Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn geboten, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht dekretiert Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber, beziehungsweise Verbände und andererseits Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifrecht, sowie das Streik- und Aussperrungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist auffällig kompliziert aufgebaut, weil es trotz einiger Versuche, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Folglich müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als fünfzig Rechtsquellen abarbeiten. 

Jene Rechtsquellen finden sich innerhalb einer Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als unterste Ebene reicht. 

Weiterhin müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht beherzigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Heidelberg übernommen werden kann. 

Doch wenn ist es sinnvoll einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen? Natürlich, wenn es um Wichtiges geht, wie berufliche Aussichten, die Karriere, Geld oder einfach nur den guten Ruf. Anwälte für Arbeitsrecht sind hinsichtlich der juristischen Lage immerzu auf dem aktuellen Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist erheblich, wenn zum Beispiel die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen.

Wir von der Heidelberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06221-4160795


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