Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Vergütungsansprüche für anwaltliche Leistungen muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will der Auftraggeber des Anwalts mit einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 8000 Euro. Je nachdem welche Aufgaben beauftragt wurden, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Schwieriger ist die Berechnung dieses Wertes, falls es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Falls es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt darum darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 6.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 446,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 289,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 446,00 Euro, also 535,20 Euro. Zuzüglich der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.005,67 Euro.
Der Gesamtbetrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 446,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1536,41 Euro. Doch auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 2.965,32 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 3.620,80 Euro.
Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das damit einhergehende Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, allerdings nicht linear, sondern degressiv.
Jeder sieht, ein Gerichtsverfahren kann sehr teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Heidelberg werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.
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