Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Gemeinhin kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lediglich unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Das alles gilt für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen eines bestehenden Vertragsverhältnisses.

Kündigungsfristen werden in tarif- oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen, aber falls es solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit über zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate beschäftigt sind und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung eines Beschäftigten geht es um dessen Person, nachdem dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Das kann entweder durch eine Krankheit oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb entfällt und es für diesen dort keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Frage. In so einem Fall möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwar sehr gerne behalten, kann es aber nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann zum Einsatz. wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dieses ist meist dann der Fall, wenn ein Angestellter Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

Alle diese Kündigungsarten erfordert eine genaue Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es nämlich an, wenn sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Heidelberg wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich in den meisten Fällen durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

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