Die Abfindung
Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?
Abfindungen sind eine abschließende Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Zahlung generell kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist schlussendlich dem Umstand geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf setzt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.
Und doch kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterteilen – in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare sowie solche, die nicht erzwingbar sind. Nicht erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts allerdings, wenn der Tarifvertrag, ein Sozialplan oder das Betriebsverfassungsgesetz diese vorsieht.
Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?
Einer der wesentlichen Aspekte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Schnell können mit einer übereilten Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.
Die Abfindungshöhe wird nicht durch ein Gesetz bestimmt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Jedoch sind die Arbeitnehmer in der Regel im Nachteil, weil diese ihrem Gegenpart bei den Verhandlungen aus verschiedenen Gründen nicht ebenbürtig sind.
Die Arbeitgeber probieren, aus einer Position der wirtschaftlichen, intellektuellen und psychologischen Stärke, die Abfindungshöhe zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Genau deswegen ist zu überlegen, ob es sich lohnt die genannten Nachteile durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auszugleichen.
Natürlich existiert bei derartigen Verhandlungen ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessene Abfindung zu bekommen? Unsere Heidelberger Anwälte erhandeln häufig bemerkenswert hohe Abfindungen für Arbeitnehmer, aus diesem Grund empfehlen wir guten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unseren Beistand zu nutzen.
Wir von der Heidelberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06221 4160795
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