Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sofern juristische Dinge zu tätigen sind, werden Anwälte hinzugezogen. Mal ist das ein Patentanwalt, falls es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von juristischen und natürlichen Personen. Dazukommend gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die rechtlichen Belange von Unternehmen und Verbänden kümmern.

Erst wenn ein Jurist spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er sich als Fachanwalt bezeichnen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 in 24 Rechtsgebieten durchführbar. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, auf welche Weise aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nur knapp 28 von Hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im Verfahrensrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht nachweisen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Tarifvertragsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.

Priorität hat dennoch das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen bezüglich dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, und den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erwartet.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erringen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihm bearbeitete Fälle belegen, hiervon müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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