Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, bei der es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Arbeitgeber sind im Normalfall Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, freilich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Ein Arbeitnehmer ist die andere Partei im Arbeitsvertrag, weil ohne, diese gäbe es die Arbeitgeber genauso nicht. Dementgegen handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, welche ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sowie ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, die Inhalte und den Erbringungsort der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge besteht anfänglich Formfreiheit, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich wirksam abgeschlossen werden. Ganz gewiss sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu übergeben. 

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und unter Umständen das Arbeitsvertragsende hinein, außerdem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Erklärungen zur Arbeitsleistung unterteilen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Zugleich sollten die Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, genannt werden. 

Zum Thema Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es strukturiert ist, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nicht fehlen sollten die Angaben zu Zulagen, Aufwendungsersatz, Gratifikationen und vermögenswirksamen Leistungen. 

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