Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Art zur Beendigung eines Vertrags und kann von den Vertragsparteien frei gestaltet werden, allerdings wird in jedem Fall die Schriftform vorausgesetzt. Dieser großzügige gestalterische Spielraum wird von Arbeitsrechtlern unter anderem dafür beansprucht, Abfindungen sowie Wettbewerbsverbote auszumachen. Das häufigste Motiv der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anzubieten, ist, damit den bestehenden Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umgehen.

Soll ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen beendigt werden, empfehlen sich dafür, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Insofern ist es erforderlich, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer in Frage kommt. Weil ein Aufhebungsvertrag im Wesentlichen für den Arbeitnehmer mit großen Nachteilen verbunden ist, sollte er diesen nicht unbesonnen unterzeichnen.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Der Nutzen für die Arbeitgeberseite ist enorm: Eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden, die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich, die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden und das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden.

Für Arbeitnehmer sind die Vorteile deutlich geringer: Er kann eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, die Kündigungsfrist abkürzen sowie ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln.

Die eventuellen Beeinträchtigungen sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Die Abfindungszahlung in erheblicher Höhe ist bei den meisten Aufhebungsverträgen sowieso vorbestimmt, dazu kommt hin und wieder eine zuzügliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots.

Die Verluste für die Arbeitnehmerseite sind möglicherweise sehr groß: Eventuell endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist. ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld. unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen oder entfällt der bestehende Kündigungsschutz.

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