Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine Vertretung oder Beratung durch einen Anwalt Kosten entstehen, erhalten Sie, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür reicht ein Anruf unserer Nummer 06221-4160795. Da sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Anwalt verbunden, diesem können Sie Ihr Anliegen erläutern und bekommen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.

Diese Auskünfte und die damit assoziierten Aussichten befähigt Sie, selbst einzuschätzen, ob sich in der Angelegenheit eine intensivere rechtliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Deswegen können Sie in Ruhe entscheiden, da erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgen die Kosten für die Beratung beim Anwalt. In unserer Heidelberger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Im Laufe dieses Beratungsgesprächs wird auch geklärt, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Nebenbei sei erwähnt, dieses Gespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt meistens, Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Heidelberg. Genau wie die dafür anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der eigentlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 7.750,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 1517,25 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 597,38 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 7.750,00 Euro Streitwert, 3.034,50 Euro nach einem Urteil und 4.229,26 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Heidelberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06221 4160795


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