Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Besser schnell! Nachdem Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indes kommt es gerade in dieser Zeit darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und allein darum ist es erforderlich sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

Zu viele Arbeitnehmer verzichten darauf einen Anwalt einzuschalten, weil sie überhöhte Honorare befürchten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie erstmal anhören. Sowie Sie das Problem dargelegt haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Aussichten selbst zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich nicht vom Arbeitgeber beeinflussen zu lassen, vor allem gibt es weder Notwendigkeit, noch Pflicht etwas zu unterschreiben. Im Grunde riskiert der Arbeitgeber, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Nutzen Sie im Falle einer Kündigung möglichst sofort die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese außer Acht lässt, verspielt rechtliche Optionen und riskiert den Verlust von Geld.

Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das besagt für den Betroffenen, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als akzeptiert.

Aber Vorsicht, gibt es doch deutlich kürzere Fristen, welche mit der Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Insofern empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, zügig einen Anwalt für Arbeitsrecht zu befragen, um dessen kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir von der Heidelberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 06221 4160795


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