Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das unaufhörliche sowie absichtsvolle Diskriminieren, Ausgrenzen und Herabsetzen von Personen über einen längeren Zeitabschnitt nennt man Mobbing, jedoch handelt es sich dabei um keinen rechtlichen Begriff. Unter dem Wort Mobbing werden verschiedene Handlungen zusammengefasst, die jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein unübersichtliches Phänomen, das allein in Deutschland näherungsweise anderthalb Millionen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing im Job ist häufig durch fehlerhafte Arbeitsorganisation determiniert, zumal die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter ungünstigen Verhältnissen Machtkämpfe und Feindseligkeiten fördert. Gelingt es der Leitungsebene des Unternehmens nicht, die Rahmenbedingungen zu verändern, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein System mit zahlreichen möglichen Mitwirkenden, dass es zu durchschauen gilt. Etliche Mitarbeiter schauen einfach nicht hin, weil sie befürchten ansonsten ebenfalls zum Opfer zu werden, derweil andere vergnügt zusehen und hinzu kommen Mitläufer, die den Täter bei seinen Mobbinghandlungen assistieren.

Falls ein Arbeitnehmer das Gefühl hat gemobbt zu werden, kann er sich wehren, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Wenn das der Sache kein Ende setzt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

Darin soll der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen über einige Wochen gezielt sammeln, das heißt, exakt notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, bloße Vermutungen, Beschimpfungen und eigene Wertungen gehören aber gewiss nicht hinein.

Gehen mit den Mobbinghandlungen Tätlichkeiten sexuelle Nötigung, Beleidigungen oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber jedes Mal in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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